
Allgemeine Mietbedingungen
1.Abschluß des Vertrages
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2.Bezahlung
2.1. Nach Abschluss des Vertrages verlangt der Vermieter eine Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises binnen 5 Werktagen. Der Gesamtpreis, abzüglich geleisteter Anzahlung wird spätestens 40 Tage vor Mietbeginn fällig.
Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung des Hauseigentümers.
2.2. Die im Internet unter www.ferienhausgeltingerbucht.de angegebenen Ferienhausmietpreise sind als Wochenpreise und in Euro angegeben. Die Höhe des Wochenpreises hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als
einwöchigen Aufenthalten können sich also saisonabhängig unterschiedliche Wochenpreise ergeben.
2.3 Strom, Gas und Wasser sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes abgerechnet. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten,
zum Schadensersatz bei Beschädigung zu sichern, hat der Kunde zusammen mit dem Mietpreis zusätzlich eine Kaution zu zahlen. Die Zählerstände werden zu Beginn der Vermietung und nach Beendigung der Vermietung vor Ort abgelesen.
Anschließend werden die Verbrauchskosten vom Vermieter ermittelt und mit der geleisteten Kaution verrechnet und spätestens 4 Wochen nach Mietende an den Mieter zurückerstattet.
3.Das Ferienhaus
3.1 Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegeben Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.
3.2 Die Vermietung erfolgt ausschließlich wochenweise, Anreise ab 16 Uhr, Abreise bis 10 Uhr.
3.3 Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
3.4 Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Mieter. Die Endreinigung des Ferienhauses ist im Mietpreis enthalten.
3.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur auf Anfrage und nur nach schriftlicher Bestätigung im Mietvertrag erlaubt. Sollte dennoch ein oder mehrere nicht im Mietvertrag angegebene Haustiere im Ferienhaus durch den Vermieter oder seine Vertretung vor Ort angetroffen werde, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Dies gilt auch im Bezug auf die angegebene Personenzahl. Es entfallen in diesem Fall jegliche Schadensersatzansprüche.
3.6 Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.
3.7 Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.
3.8 Der Mieter und seine Mitreisenden nutzen das Ferienhaus auf eigene Gefahr. Für eingebrachte und eigene Gegenstände des Mieters kann keinerlei Haftung oder Gewährung übernommen werden.
Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.
3.9 Schäden am Haus und am Inventar durch unsachgemäße Bedienung des Mieters gehen zu Lasten des Mieters.
3.10 Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich gleichwertig. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl.
Möbelstücke für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Beschreibung nicht angegeben.
3.11 Bettzeug, Handtücher, Toilettenpapier usw. sind vom Mieter mitzubringen. Bettzeug und Handtücher können auch optional zusätzlich gemietet werden (siehe Zusatzpakete).
3.12 Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben nach Auskunft des Eigentümers und ohne Gewähr.
4.Rücktritt durch den Mieter
4.1 Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so anerkennt der Mieter
mit seiner Vertragsunterschrift gegenüber dem Vermieter folgende pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren:
Bis 91.Tag vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
Bis 61.Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
Bis 31.Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Danach oder bei Nichterscheinen zum Mietantritt wird der gesamte Mietpreis fällig. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5.Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
5.2 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Krieg, Innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische
Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte o.ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und Mietkosten zu Lasten der Mieter.
6.Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
6.1 Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
6.2 Wenn der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 2 nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen, hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 4.
7.Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen
oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden
hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen
des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter
oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen
(insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus
unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in
Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
8.Schlussbestimmungen
8.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
8.2. Der Mieter ist für das gemietet Objekt Gesamtschuldner.
8.4 Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
8.5 Die Beschreibung des Mietobjektes werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
8.Information nach §36 VSBG
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters
als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
